Sechs lebenswichtige Regeln schützen vor Asbest

Mai 2024 - Autor: Adrian Vonlanthen, Mediensprecher Suva - Fotos: Suva

Asbest ist auch heute noch in vielen Gebäuden vorhanden. Neben den bereits bestehenden branchenspezifischen Regeln zum Thema Asbest, hat die Suva sechs allgemeine Regeln zum Umgang mit Asbest entwickelt. Diese Regeln sind bei Asbestarbeiten zu beachten, die von instruierten Handwerkern ausgeführt werden dürfen.

Asbest ist seit 34 Jahren verboten. Trotzdem muss man in Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, auch heute noch mit Asbest rechnen. Die Schweiz importierte bis zum Asbestverbot im Jahr 1990 rund 500.000 Tonnen Asbest. Dank dessen hervorragenden physikalischen und chemischen Eigenschaften wurde Asbest in unterschiedlichsten Baumaterialien eingesetzt. Faserzementplatten auf dem Dach, Plattenkleber hinter Badfliessen, in Bodenbeläge oder im Putz – Asbest ist an vielen Orten anzutreffen.

Bei der Bearbeitung ist Vorsicht geboten

Wird Asbest bearbeitet, werden unzählige Asbestfasern freigesetzt. Gelangen diese in die Atemwege, können sie den unheilbaren Brustfellkrebs, Lungenkrebs oder weitere schwerwiegende Krankheiten auslösen. Das heimtückische an Asbest ist, dass die Fasern so klein sind, dass man sie von blossem Auge nicht sehen kann. Zudem hat man keine unmittelbaren körperlichen Einschränkungen, nachdem man Asbestfasern eingeatmet hat, denn bis eine Krankheit ausbricht, vergehen teilweise bis zu 40 Jahre.

Sechs lebenswichtige Regeln Asbest

Arbeiten, bei denen eine erhebliche Menge an gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur von anerkannten Asbestsanierungsbetrieben ausgeführt werden. Für Asbestarbeiten, die von instruierten Handwerkern ausgeführt werden dürfen, hat die Suva sechs lebenswichtige Regeln entwickelt, die für alle Branchen gelten. Diese ergänzen die bereits bestehenden branchenspezifischen Regeln und müssen beim Um- oder Rückbau konsequent umgesetzt werden.

  1. Bei Umbauprojekten von Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Asbest gerechnet werden
  2. Vor Arbeitsbeginn: Schadstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung durchführen
  3. Bei Gefährdung durch Asbest oder bei Unsicherheiten Arbeiten einstellen!
  4. Vorgesetzte instruieren ihre Mitarbeitenden
  5. Schutzausrüstung tragen und Arbeiten gemäss Stand der Technik ausführen
  6. Bei Arbeitsabschluss: Reinigen und entsorgen

Im virtuellen Asbest-Haus der Suva unter www.suva.ch/asbesthaus erfahren Sie, wo Asbest vorkommen kann. Unter www.suva.ch/asbest finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Initiative «Gemeinsam gegen Asbest»

Heute werden Asbestfasern vor allem bei Umbauarbeiten in älteren Liegenschaften freigesetzt. Das Thema Asbest betrifft nicht nur Handwerker. Auch Architekten und Planer, Heimwerkerinnen, Eigentümer von Liegenschaften sowie Vermieterinnen und Mieter. Steht also ein Umbau an, muss die Asbestgefahr mitgedacht werden. Der Umgang mit Asbest gehört in die Hände von Profis. Mit der Initiative «Gemeinsam gegen Asbest» setzen sich unter anderem das Forum Asbest Schweiz, der Hauseigentümerverband, das Bundesamt für Energie und die Suva dafür ein, dass das Bewusstsein für das Vorhandensein von Asbest in älteren Liegenschaften gefördert wird und bei einem Umbau die korrekten Massnahmen getroffen werden. www.forum-asbest.ch

 

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