November 2022 - Autor und Fotos: Suva
Die Anzahl der Gebäudehüllensanierung nimmt durch die Energiekrise rasant zu. Bei diesen Sanierungen tritt häufig Asbest hervor. Wir zeigen vier Orte, an denen Sie auf Asbest stossen können.
Ist ein Gebäude schlecht wärmegedämmt, sind die Heizkosten hoch. Durch die Energiekrise steigen diese Kosten zusätzlich. Was hilft, ist eine bessere Dämmung der Gebäudehülle. Diese kann den Wärmebedarf um mehr als die Hälfte reduzieren. Deshalb entschliessen sich viele Hausbesitzer für eine Gebäudehüllensanierung. Gefördert wird diese durch ein Gebäudeprogramm des Bundes. So gibt es Fördergelder bei energetisch wirksamen baulichen Massnahmen. Da die zu sanierenden Gebäude oftmals vor 1990 gebaut wurden, muss bei diesen Sanierungen mit Asbestfällen gerechnet werden. Wir zeigen vier Stellen, bei denen Sie besonders vorsichtig vorgehen müssen:
Bei Rohren, Kanälen und Platten an der Gebäudehülle kann Asbest in den Produkten und Baustoffen enthalten sein. Bereits beim zerstörungsfreien Demontieren, bei einzelnen Bohrungen sowie bei der Reinigung des Arbeitsplatzes braucht es die entsprechenden Schutzmassnahmen. Grossflächiges Bearbeiten von Asbestzementplatten mit Sägen, Fräsen und Schleifgeräten ist möglichst zu unterlassen. Alle Schutzmassnahmen finden Sie hier.
Grosse Mengen Asbeststaub wird beim Spitzen und Schleifen von asbesthaltigem Putz freigesetzt. Aber auch schon beim Bohren gibt es eine erhöhte Gefährdung. Bei Renovationsarbeiten haben Sie als beauftragter Handwerksbetrieb vor Ort keine Möglichkeit, Asbest im Putz zu erkennen. Deshalb sollte der Putz von Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden, auf Asbest geprüft werden. So gehen Sie beim Putz richtig vor.
Beim Rückbau von Flachdächern muss Vorsicht geboten werden. Dachfolien (Hypalone) können eine asbesthaltige Unterseite vorweisen. Dabei entsteht eine erhöhte Gefährdung beim Demontieren und Rückbauen, beim Transportieren von asbesthaltigen Materialien und beim Reinigen des Arbeitsbereichs. Eine besonders grosse Gefährdung entsteht beim Rückbau von Hypalonfolien mit asbesthaltiger Unterseite in geschlossenen Räumen (z.B. in einer Zelt-Einhausung). Die korrekten Schutzmassnahmen finden Sie hier.
Bei Gebäuden, die vor 1990 errichtet wurden, ist mit asbesthaltigem Fensterkitt zu rechnen. In mehr als 70% der Gebäude aus den Sechziger- und Siebzigerjahren ist asbesthaltiger Leinölkitt verbaut. Leinölkitte wurden als Abdichtung zwischen Flügelrahmen und Glas, aber auch als Ausgleichsschicht zwischen Rahmen und Maueranschlag eingesetzt. Bei Neuverglasungen und beim Rückbau solcher Fenster können Asbestfasern freigesetzt werden. Alle Informationen zum richtigen Rückbau finden Sie hier.
Diese Liste ist nicht vollständig. In allen Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, muss mit Asbest gerechnet werden. Klären Sie bei Umbau- und Renovationsarbeiten frühzeitig eine Asbestgefährdung ab und ziehen Sie bei Bedarf einen Experten bei.
Die kristallinen Asbestfasern neigen dazu, sich der Länge nach in immer dünnere Fasern aufzuspalten. Durch aggressive Stoffe, mit denen die Fresszellen der Immunabwehr versuchen die Fasern aufzulösen, sowie durch direkte mechanische Einwirkung, entstehen Schäden an Gewebe und Erbmaterial von Zellen. Bereits geringe Asbestfeinstaubkonzentrationen in der Luft erhöhen darum das Krebsrisiko.
Weitere Informationen zum Thema Asbest finden Sie unter: www.suva.ch/asbest
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